Unfallschaden auszahlen lassen oder Reparatur?

In 5 Minuten hast Du die Antwort

Datum: 25.10.23
Autor: Taner Özyurt

Wusstest Du, dass sich über 50 % der Geschädigten den Unfallschaden auszahlen lassen? Du hast zwar Anspruch auf Reparatur des Unfallschadens, kannst dir diesen aber auf Gutachtenbasis auch auszahlen lassen (ein Kostenvoranschlag reicht nur für Bagatellschäden). Rufe nach einem unverschuldeten Unfall in Bremen & Umland Kfz Gutachter Taner Özyurt an, um die Option der fiktiven Abrechnung auf Vorteilhaftigkeit zu prüfen.

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"Viele Unfallopfer kennen Ihre Rechte nicht."

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Schaden auszahlen lassen oder Fahrzeug reparieren lassen.

Update zur Auszahlung eines Unfallschadens

Unfallgutachten Zentrum informiert:

Du kannst einen Haftpflichtschaden auf Kosten der gegnerischen Versicherung auszahlen oder reparieren lassen. Das Gutachterhonorar trägt die Versicherung des Unfallgegners, bei Bedarf auch das Anwaltshonorar.
Die Auszahlung eines Unfallschadens wird im Versicherungsrecht als fiktive Abrechnung bezeichnet: Diese Option haben Versicherte auch in der Kaskoversicherung.
Je größer der Schaden am Unfallwagen ist, desto unverzichtbarer ist ein Schadengutachten für die fiktive Abrechnung.
Wenn Du dir den Unfallschaden auszahlen lässt, wird die Mehrwertsteuer für Reparaturkosten nicht erstattet.
Auch wenn Versicherer gerne bei fiktiver Abrechnung des Unfallschadens kürzen, hast Du laut Rechtsprechung auch bei dieser Option Anspruch auf umfassenden Schadenersatz.
Es gilt im Grundsatz: Kosten, die im Gutachten aufgeführt und auch bei konkreter Abrechnung zu erstatten wären, sind bei der fiktiver Schadensregulierung ebenfalls zu zahlen.

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FAQ zur fiktiven Abrechnung:

Schaden auszahlen = fiktive Abrechnung

Ja, laut § 249 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) hast Du als Geschädigter das Recht, dir den Haftpflichtschaden von der gegnerischen Versicherung auszahlen zu lassen (auch für eine Eigenreparatur).

Prinzipiell kannst Du als Unfallopfer alle Schadenspositionen einfordern, die im Sachverständigengutachten aufgeführt sind (die also auch in der Werkstatt angefallen wären). Erstattet werden Netto-Reparaturkosten, also ohne Mehrwertsteuer. Je nach regionaler Rechtsprechung ist zu prüfen, ob Nutzungsausfall als Alternative zu einem Ersatzfahrzeug fiktiv abgerechnet werden kann.

Ja, Du darfst über die Zahlung der Versicherung frei verfügen. Im Rahmen der 130 % Regel bei einem Totalschaden müsste die Eigenreparatur aber nachgewiesen werden, z. B. mit Profihilfe von Taner Özyurt in Bremen. Ist Verkehrssicherheit gegeben, können Sie den Blechschaden auch so lassen.

Ja, wenn Du mit dem Schaden gut leben kannst und die Wertminderung keine große Rolle spielt. Je neuer das Fahrzeug ist, desto kritischer solltest Du die fiktive Abrechnung des Schadens sehen. Bei einem Folgeunfall kann ein Altschaden zu Regulierungsproblemen führen.

Was zahlt die Versicherung bei der Diagnose Totalschaden?

Die Antwort findest Du hier:

Diese Diagnose wird gestellt, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30 % übersteigen. In diesem Fall zahlt die Versicherung auf Basis eines Sachverständigengutachtens die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert.

 

Nur im Rahmen der 130 Prozent Regel kannst Du einen solchen Autoschaden ggf. noch reparieren lassen. Aufgrund des Bereicherungsverbotes (Schadenminderungspflicht) ist der Restwert aus dem Gutachten für die Schadensregulierung maßgeblich, ein Übererlös wäre anzurechnen.

Warum Kostenvoranschlag oder Gutachter?
Dokumentation des Unfallschadens als Grundlage für die Regulierung.

Ablauf Unfallschaden auszahlen lassen

So gehst Du vor

  • 1. Auszahlungsschritt:

    Nutze nach einem unverschuldeten Autounfall in Bremen, Bremerhaven, Delmenhorst und Oldenburg dein Recht auf ein kostenloses Schadengutachten oberhalb der Bagatellgrenze.

  • 2. Auszahlungsschritt:

    Mit einem binnen 24h erstellten Unfallgutachten wird die Schadensumme beziffert, die Du dir auszahlen lassen könntest.

  • 3. Auszahlungsschritt:

    Lassen Sie sich von Kfz-Sachverständigem Taner Özyurt in Deinem Fall beraten, ob die fiktive Schadensabrechnung vorteilhaft ist.

  • 4. Auszahlungsschritt:

    Falls ja, wird das Gutachten mit einem entsprechenden Forderungsschreiben verschickt. Falls nein, wird die Reparatur in einer Werkstatt mit Gutachterunterstützung zügig vorangetrieben.

  • 5. Auszahlungsschritt:

    Gilt für fiktive und konkrete Abrechnung: Kommt es zu Problemen oder ungerechtfertigten Kürzungen, wird Dich ein Fachanwalt für Verkehrsrecht aus dem Gutachternetzwerk unterstützen. Auch für das Anwaltshonorar entstehen bei eigener Unschuld keine Kosten.

Zwischenstopp:

Unfallschaden auszahlen lassen oder reparieren?

Dir dürfte bis hierhin klar geworden sein, dass es keine einfache Antwort auf die Frage "Unfallschaden auszahlen lassen oder Reparatur?" geben kann. Es hängt neben der Schadenssumme auch entscheidend vom Fahrzeugalter ab.

 

Du kannst diese Frage mit unabhängiger Gutachterberatung nach einem unverschuldeten Unfall am besten klären. Bei Leasingfahrzeugen oder Finanzierung stellt sich die Option der fiktiven Abrechnung in der Regel für einen Autoschaden nicht, da Fahrer hier nicht die Eigentümer und somit Anspruchsteller sind.

Kfz Gutachter Bremen

Unfallschaden auszahlen lassen:

Das solltest Du wissen!

Auch wenn Du als Geschädigter einen Haftpflichtschaden fiktiv abrechnen kannst, macht diese Option finanziell und technisch nicht immer Sinn. Bei neuen Fahrzeugen (Alter < 3 Jahren) spielt die merkantile Wertminderung eine Rolle, auch sind mögliche Folgeschäden zu bedenken, wenn keine Reparatur erfolgt. Darüber wird Dich Taner Özyurt persönlich aufklären. Bei einem alten Fahrzeug und einigen Beulen kann es durchaus Sinn ergeben, sich einen Unfallschaden auszahlen zu lassen.

 

Wenn Sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen, haben Sie Schadenersatzanspruch auf diese Posten (sofern Sie im Gutachten zu finden sind):

Netto-Reparaturkosten (bei neuen Fahrzeugen auch Stundenverrechnungssätze einer Markenwerkstatt / Fachwerkstatt für den Arbeitslohn).
Nutzungsausfallentschädigung wegen Unfallschaden: Auch dieser Anspruch auf Schadensersatz lässt sich vielerorts fiktiv abrechnen, wobei die regionale Rechtsprechung von Fall zu Fall zu beachten ist.
Bei einem Haftpflichtschaden muss der Autoversicherer der Gegenseite auch bei fiktiver Abrechnung Anwalts- und Gutachterhonorar komplett übernehmen.
Auch der unfallbedingte Minderwert lässt sich fiktiv abrechnen, da ein Unfallfahrzeug durch diesen Makel beim späteren Verkauf weniger wert sein wird.

Was wird abgezogen,

wenn ich den Unfallschaden auszahlen lasse?

Im Einzelfall ist zu prüfen, ob die Kürzung des Unfallschadens gerechtfertigt ist. Du solltest dich allein angesichts der Tatsache wehren, dass Du bei einem Haftpflichtschaden oberhalb der Bagatellgrenze keine Anwaltskosten zu tragen hast. Sind befinden sich im Kfz-Sachverständigennetzwerk von Taner Özyurt in besten Händen, um für jedes Regulierungsszenario eine entschiedene Antwort geben zu können.

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Wo kürzen Kfz-Versicherer bei fiktiver Abrechnung?

Übersicht häufiger Streichposten

  • Stundensätze einer Markenwerkstatt (Lohnkosten etc.):

    Mit dem Verweis, dass ja keine Reparatur des Schadens in einer Werkstatt erfolge und eine Schadenminderungspflicht zu beachten sei, kürzen Versicherer oft die Ansprüche auf Reparatur in einer Markenwerkstatt. Das ist laut BGH Urteil mit dem Aktenzeichen VI ZR 267/14 nur legitim, wenn das Unfallfahrzeug älter als 3 Jahre ist.

  • Rechtsprechung zur fiktiven Abrechnung von Nutzungsausfall:

    Die Gerichte urteilen regional zum Teil unterschiedlich. In der Mehrheit der Fälle kann eine Nutzungsausfallentschädigung auch fiktiv abgerechnet werden, wenn im Schadensgutachten die unfallbedingte Ausfallzeit beziffert wurde.

  • Kürzungsversuche an weiteren Schadensposten:

    Wer den Unfallschaden auszahlen lassen möchte, muss KürzungsVERSUCHEN bei UPE-Aufschlägen, Verbringungskosten und Beilackierungskosten als typische Beispiele rechnen. Sofern diese Kosten branchen- und ortsüblich sind und der Gutachter sie für notwendig erachtet, sind Kürzungsversuche unbegründet.

     

    Bei der konkreten Abrechnung müsste dafür gezahlt werden und Geschädigte dürfen finanziell nicht schlechter gestellt werden, weil sie den Unfallschaden auszahlen lassen. Bei der Abrechnung des Totalschadens kürzen Versicherer oft den Wiederbeschaffungswert zusammen.

Wie lange dauert es,

bis Versicherung den Unfallschaden auszahlt?

Meistens sind 4 bis 8 Wochen als übliche Schadenregulierungsdauer anzusehen. Fakt ist: Mit der Profihilfe eines unabhängigen Kfz Gutachters an deiner Seite geht es am schnellsten und vor allem für dich als Geschädigten mit dem geringsten Aufwand.

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Darf ich mein Auto verkaufen,

wenn der Unfallschaden ausgezahlt wurde?

Im Einzelfall ist zu prüfen, ob die Kürzung des Unfallschadens gerechtfertigt ist. Du solltest dich allein angesichts der Tatsache wehren, dass Du bei einem Haftpflichtschaden oberhalb der Bagatellgrenze keine Anwaltskosten zu tragen hast. Sind befinden sich im Kfz-Sachverständigennetzwerk von Taner Özyurt in besten Händen, um für jedes Regulierungsszenario eine entschiedene Antwort geben zu können.

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Du spielst mit dem Gedanken, dir den Unfallschaden auszahlen zu lassen? Treffe keine vorschnellen Entscheidungen und nutze die Möglichkeit, sich unabhängig von Kfz-Experte Taner Özyurt beraten zu lassen. Hier kannst Du mit wenigen Klicks einen Rückruf anfordern und den Schadenfall besprechen.

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Vorsicht vor dem Gutachter der gegnerischen Versicherung

Die Versicherung des Unfallverursachers wird dich mit einem Kostenvoranschlag abspeisen wollen, ohne Kenntnis über die tatsächliche Schadenshöhe zu haben. Das wäre für dich finanziell sehr unvorteilhaft, wenn der Unfallschaden deutlich über 1.000 Euro liegt.

 

Ein Kostenvoranschlag reicht nur, um sich einen nachweislichen (!) Bagatellschaden auszahlen zu lassen. Nur mit einem Schadengutachten aus unabhängiger (!) Hand stellst Du sicher, dass auch die oben angesprochenen Schadensposten mit auf die fiktive Abrechnung kommen.

Ratgeber & Blogposts:

Unfallgutachter 2.0 auf der digitalen Überholspur

Ein Unfall mit dem Auto ist eine aufwühlende Ausnahmesituation. Wer wüsste das besser als ein täglich helfender Experte wie Kfz Gutachter Taner Özyurt?! In dieser Situation ist es wichtig, den richtigen Experten an seiner Seite zu haben und auf verlässliche Informationen bauen zu können. Unsere Ratgeberartikel können sich insofern für dich auszahlen. Lese hier, was bis jetzt nur Kfz Unfallgutachter wissen ...

Fazit:

Unfallschaden auszahlen lassen oder Reparatur?

Rufe nach einem unverschuldeten Unfall an und prüfe deinen Anspruch auf ein kostenloses Schadensgutachten. Ist der Unfallschaden begutachtet und liegen alle Zahlen sowie technischen Fakten auf dem Tisch, kannst Du diese Frage fachlich fundiert beantworten.

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