Nutzungsausfall­entschädigung für Auto nach Unfall:

Anspruch auf durchschnittlich 65 Euro pro Tag* prüfen lassen!

Datum: 23.04.25
Autor: Taner Özyurt

Zur Arbeit komme ich, ärgerlich ist der unfallbedingte Fahrzeugausfall aber sehr! Er ist mehr als ärgerlich: Als Vermögensschaden steht Dir für die Nicht-Nutzbarkeit eine Nutzungsausfallentschädigung für Dein Auto zu. Es sei denn, Du brauchst alternativ einen Mietwagen. Für beides muss die Versicherung des Unfallgegners zahlen, wir begleiten Dich durch die gesamte Schadenregulierung.

Du meldest, Unfallgutachten-Zentrum regelt alles:

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Klartext von Kfz Gutachter Taner Özyurt:

Die Antwort findest Du hier:

"Auch wenn viele Unfallopfer gar nichts von Nutzungsausfall wissen: Mit Unfallgutachten-Zentrum kommt dieser Posten wie auch alle weiteren automatisch auf die Schadensabrechnung. Wer sich auf die gegnerische Versicherung einlässt, "verzichtet" nicht nur auf eine angemessene Ausfallentschädigung. Nicht mit uns!"

Pflichten als Geschädigter nach einem Unfall?

Definition:

Nutzungsausfallentschädigung für Auto

Unfallopfer sind für den Vermögensschaden mit Nutzungsausfall zu entschädigen, falls der Unfallwagen reparaturbedingt, nicht zur Verfügung steht. Der Bundesgerichtshof (BGH) definiert Fahrzeuge als geldwerten Vermögensbestandteil mit Nutzwert (siehe Aktenzeichen ZR 137/62). Daher haben Geschädigte bei Nutzungsausfallschaden Anspruch auf eine Entschädigung oder alternativ ein Interimsfahrzeug für die Dauer der Reparatur.

Kurz und knapp:

Wissen to go in 60 Sekunden

Von wenigen bis zu 16 Tagen bei Totalschaden muss die gegnerische Versicherung Nutzungsausfall für Dein Auto nach Unfall zahlen.
Ein neutrales Sachverständigengutachten beziffert Deine Ansprüche: Es kann um hunderte Euro gehen.
Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung für Fahrzeuge steigt mit der Fahrzeugklasse.
Als Voraussetzungen müssen Fahrzeugausfall, Nutzungswille & Nutzungsmöglichkeit gegeben sein.
Bei strittiger Schuldfrage ist Nutzungsausfall vorzuziehen, da ansonsten eine Beteiligung an Mietwagenkosten möglich ist.
Alternative für Nutzungsausfallentschädigung: gleichwertiger Ersatzwagen.

Wissen 2 Go

Darf es noch etwas mehr Wissen to go sein?

Welche Rechte habe ich nach unverschuldetem Unfall? Noch mehr Wissen ist besser, Taner Özyurt hat's drauf: Entdecke unsere praktischen Videohelfer und lasse Dir alles Wichtige aus Expertenhand erklären!

FAQ zur Nutzungsausfall­entschädigung:

Klicke auf die Antwort(en)!

Wenn das Fahrzeug nicht fahruntüchtig ist, Nutzungswille oder Nutzungsmöglichkeit nicht gegeben sind oder es sich um ein reines Freizeitfahrzeug handelt. Der Zweitwageneinwand von Versicherern greift nicht pauschal, da laut Gerichtsurteilen die reine Präsenz für die Nutzung eines Zweitwagens spricht.

Es kommt darauf an, wer der rechtliche Eigentümer ist. Das ist meistens bei Leasingfahrzeugen nicht der Fahrer, sondern die Firma oder eine Leasinggesellschaft. Diese müsste Nutzungsausfall einfordern und den Fahrer ggf. entschädigen, falls ihm nicht direkt aus Mobilitätsgründen ein Mietwagen organisiert wird.

Ja, grundsätzlich ist auch bei Eigenreparatur eine Nutzungsausfallentschädigung für Unfallfahrzeuge möglich. Allerdings muss ein Reparaturnachweis (am besten durch Kfz-Sachverständigen) erbracht werden, aus dem der Zeitraum (Reparaturdauer) hergeht. Diese hat sich am Üblichen zu orientieren, längere Reparaturzeiten kollidieren mit der Schadenminderungspflicht.

Eurotax-Schwacke Nutzungsausfalltabelle (Küppersbusch u.a.): Einblick

A 29€ VW Up, Hyundai i10, Toyota Aygo
B 36€ Opel Corsa, Ford Fiesta, Renault Clio
C 43€ VW Polo, Hyundai i20, Kia Rio
D 50€ VW Golf, Opel Astra, Ford Focus
E 59€ Audi A3, BMW 1er, Mercedes A-Klasse
F 66€ VW Passat, Skoda Superb, Ford Mondeo
G 76€ Audi A4, BMW 3er, Mercedes C-Klasse
H 87€ Audi A6, BMW 5er, Mercedes E-Klasse
I 99€ BMW X3, Audi Q5, Mercedes GLC
J 119€ Audi Q7, BMW X5, Mercedes GLE
K 135€ Mercedes S-Klasse, BMW 7er, Audi A8
L 150€ Porsche Macan, Jaguar F-Pace, Tesla Model S
M 175€ Porsche 911, Tesla Model X, Range Rover

Wie Höhe der Nutzungsausfall-entschädigung berechnen?

In welche Gruppe Dein Fahrzeug in der Nutzungsausfalltabelle einzuordnen ist, sagen wir Dir. Bei Unfallgutachten-Zentrum werden Schadenspositionen wie Nutzungsausfallentschädigung oder merkantile Wertminderung automatisch in Deinem Sinne für den PKW berücksichtigt. Es sind Daten für mehr als 38.000 Fahrzeugmodelle verfügbar.

  • Beispiel:

    Wie viel Nutzungsausfall bekomme ich für mein Auto nach Unfall?

Angenommen, Du fährst einen Audi S3 1,8 T (= PKW aus Gruppe H), was einem Tagessatz von 65 Euro entspricht. Fällt das Auto reparaturbedingt 10 Tage aus, müsste Dir die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers 650 Euro überweisen. Hinzu kommt eine Entschädigung für die unfallbedingte Wertminderung, auch hier geht es oft um hunderte Euro.

Zwischenfazit:

Nicht nur Deine Werkstattrechnung geht auf!

Dein Unfallschaden besteht also aus weit mehr als nur den Reparaturkosten, sobald mehr als ein Bagatellschaden vorliegt! Daher kommt ein Kostenvoranschlag nur bei nachweislichem Bagatellschaden in Betracht. Liegen die Reparaturkosten für den Schaden am Fahrzeug über 1.000 Euro, brauchst Du ein Schadensgutachten: Das ist für Geschädigte kostenlos!

Sachverständiger mit Kamera und Unterlagen zur Nutzungsausfallentschädigung bei einem Auto

Wie lange wird die die Nutzungsausfall­entschädigung bezahlt?

 

Die Zeitspanne beginnt mit dem Unfallzeitpunkt und endet mit der Fertigstellung der Arbeiten in der Werkstatt oder aber einer Ersatzbeschaffung bei einem Totalschaden.

Je größer der Schaden, desto höher wird die Nutzungsausfallentschädigung für Dein Auto ausfallen. Wir beziffern Deine Ansprüche gutachterlich exakt!

Checkliste mit Voraussetzungen:

Wann steht mir eine Nutzungsausfallentschädigung zu?

Du hast keine Schuld am Autounfall.
Das Auto gehört Dir: Kein Leasingfahrzeug, keine Finanzierung.
Nutzungsausfallschaden: Auto ist nicht fahrbereit, es fällt reparaturbedingt aus.
Nutzungswille: Du brauchst das Auto für tägliche Wege (zur Arbeit etc.).
Gebrauchsmöglichkeit: Du bist nicht verletzt und kannst das Auto fahren.
Du entscheidest Dich gegen ein alternativ mögliches Ersatzfahrzeug.
Ein etwaiger Zweitwagen steht Dir nicht zur Verfügung.
Du hast ein Gutachten mit Angaben zur Nutzungsausfallentschädigung erstellen lassen.

Nutzungsausfall­entschädigung bei älteren Fahrzeugen:

Abzüge gerechtfertigt?

Ja, laut Rechtsprechung werden Fahrzeuge, die älter als 5 Jahre sind, im Regelfall um eine Fahrzeuggruppe herabgestuft. Ab 10 Jahren Fahrzeugalter können es auch zwei Gruppen oder die Reduzierung auf die Auto Vorhaltekosten sein (siehe hierzu BGH NJW 1984, 484).

 

Das ist im Einzelfall zu prüfen, wobei Du Dich mit Unfallgutachten-Zentrum im Großraum Bremen konsequent gegen ungerechtfertigte Versicherungskürzungen (z. B. wegen Zweitfahrzeug oder vermeintlicher Schadensminderungspflicht) mit einem Anwalt mit Verkehrsrecht wehren kannst.

  • Nutzungsausfallentschädigung bei Freizeit und Hobbyfahrzeugen?

    Bei reinen Freizeitfahrzeugen wie Quads, Trikes und Wohnmobilen wird keine Nutzungsausfallentschädigung gewährt. Es sei denn, ein Camping-Kastenwagen wird auch für tägliche Arbeitswege genutzt.

  • Nutzungsausfall für Motorräder?

    Als Sonderfall sind Motorräder zu sehen, für die es eine eigene Nutzungsausfalltabelle gibt. Wer sein Motorrad wie ein Fahrzeug für die Fortbewegung nutzt, kann nach fremdverschuldetem Unfall eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen (Nutzungsmöglichkeit vorausgesetzt).

  • Gibt es Nutzungsausfallentschädigung bei fiktiver Schadensabrechnung?

    Ja, das hat der BGH (Bundesgerichtshof) 2003 mit einem Grundsatzurteil so festgestellt, zumal Geschädigte durch den Abrechnungsmodus nicht schlechter gestellt werden dürfen. Fallen Kosten bei der konkreten Abrechnung (Reparatur) an, müssen sie auch fiktiv erstattet werden.

    Das OLG Hamm hat das Urteil in der Hinsicht für den fiktiven Abrechnungsmodus konkretisiert, dass nur die übliche Dauer der Reparatur als Zeitraum in einer Werkstatt erstattungsfähig ist, was die Selbstreparatur in Grenzen setzt. Manchmal kommt auch eine Notreparatur in Frage.

Nutzungsausfall am besten

mit eigenem Gutachter einfordern

Insgesamt ist die Rechtslage aber zum Teil regional abweichend. Ein Grund mehr, nach Autounfall im Großraum Bremen nicht auf Taner Özyurt und sein Kfz-Sachverständigennetzwerk zu verzichten. Wir regeln alles, Du brauchst gar nicht erst nach einem Musterbrief für eine Nutzungsausfallentschädigung suchen.

Kfz-Gutachter erklärt die Unterschiede zwischen fiktiver Abrechnung und Reparatur vor dem Unfallgutachten-Zentrum-Logo

Zwecks Wiederbeschaffung:

Bekomme ich eine Nutzungsausfallentschädigung bei Totalschaden?

Bei einem Totalschaden am Auto wird Nutzungsausfallentschädigung in der Regel 14 bis 16 Tage gewährt. Eine angemessene Überlegungsfrist von bis zu 3 Tagen ist für die gesamte Wiederbeschaffungsdauer zulässig. Bei 16 Tagen sprechen wir bei dem Beispiel oben von insgesamt 1.040 Euro. Alternativ wäre ein Mietwagen so lange nutzbar.

 

Es geht noch länger bei der Wiederbeschaffungsdauer: Das OLG Celle hat einer Klägerin in einem Urteil insgesamt 26 Tage Nutzungsentschädigung zugesprochen. Dieser Fall zeigt: Du solltest definitiv Deine Ansprüche als Geschädigter nach Verkehrsunfall immer sehr genau prüfen lassen. Wir machen das!

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Wie Höhe von Nutzungsausfall berechnen?

Lass Deinen Gutachter machen!

Wir stehen für unabhängige Kfz-Schadenregulierung aus einer Hand und berechnen alle notwendigen Werte. Insofern haben wir für Dein Auto nicht nur eine Nutzungsausfallentschädigung, sondern viele weitere Schadenspositionen auf der Rechnung. Du kannst mit schneller Hilfe in Bremerhaven, Bremen, Delmenhorst und Oldenburg rechnen.

Fazit:

Nutzungsausfallentschädigung oder Auto als Ersatz nach Unfall?

Du weißt jetzt, dass Du als Unfallopfer die Wahl hast (von der Dir die Versicherung der Gegenseite aber gar nichts sagen möchte). Da das Geld für die Entschädigung der Ausfallzeit Deines Autos frei verwendet werden kann, ist sie finanziell lohnender.

Steht eine Teilschuld im Raum, solltest Du Dich gegen ein Ersatzfahrzeug auf Zeit entscheiden: Du könntest je nach Haftungsquote an den Kosten beteiligt werden. Beim Nutzungsausfall würde "nur" ein entsprechender Abzug erfolgen.

Auch in Ihrer Region im Einsatz! Jetzt Hilfe erhalten: