Fiktive Abrechnung vs. Reparatur

Gutachten erstellen lassen & fiktive Abrechnung prüfen!

Datum: 28.03.2025
Autor: Taner Özyurt

Fiktiv ist der Schaden am Fahrzeug nach Unfall nicht, auch wenn Du es nicht fassen kannst. Fiktive Abrechnung kann aber eine reale Option neben der Reparatur sein, die wir hier konkret beleuchten. Jeder Geschädigte kann sich den Fahrzeugschaden auszahlen lassen (Haftpflichtschaden & Kaskoschaden) und frei über das Geld verfügen. Wie das geht und wie sinnvoll das ist, liest Du hier in 4 Minuten.

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Definition:

Was bedeutet fiktive Abrechnung?

Nach unverschuldetem Autounfall basieren Deine Schadenersatzansprüche auf § 249 BGB. Entschädigung geht mittels Reparatur oder der Zahlung einer angemessenen Geldleistung (= fiktive Abrechnung). Fiktiv deshalb, weil keine Reparatur erfolgt und entsprechend auch keine Reparaturrechnung vorliegt. Folglich muss ein Unfallgutachten die Basis für die fiktive Abrechnung liefern.

Ebenfalls zu beachten: Die Schadenminderungspflicht. Geschädigte dürfen sich bei der Abrechnung nicht "bereichern".

Kfz-Gutachter beim Prüfen eines Schadens – Thema: Fiktive Abrechnung vs. Reparatur

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Ajithjenosan Sellathurai JenosanJuppsfightteam
17. September, 2023
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Einmal angerufen und schon läuft alles
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Ismail Cetintürk
8. August, 2023
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Einmal angerufen und schon läuft alles ,es geht so schnell sofort wird ein Termin gemacht und Taner ist vor der Tür. Danach brauchst du dich um nichts mehr kümmern. Ein paar Wochen und der Fall ist erledigt. Ob der Schuldige im Ausland ist oder in Deutschland alles kein Problem. Ich kann ihm immer wieder nur empfehlen. Wenn ich mal wieder etwas hätte würde ich nur ihm denn Auftrag geben. Und ihm auch anderen Empfehlen.
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Tobi R
18. Juli, 2023
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Schnelle und unkomplizierte Hilfe. So gefällt mir das. Wird beim nächsten Unfall direkt wieder gewählt!
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Uwe Vogt
18. Juli, 2023
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Super Service und sehr professionell 👌 Ich war mit dem kompletten Ablauf sehr zufrieden und total überrascht wie schnell jemand vor Ort war. Auch über den gesamten Zeitraum bis zur Klärung mit der Gegnerischen Versicherung, hatte ich dauerhaft ein Ansprechpartner und habe mich sehr gut beraten gefühlt. Daumen hoch 👍🏼und vielen Dank nochmals für alles
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Marcel Lüttjohann
18. Juli, 2023
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Ich bin schwer begeistert von der locker entspannten und dennoch enorm kompetenten Art. Ich hatte einen Unfall und ihr wurdet mir weiter empfohlen. Seit dem ersten Telefonat mit euch hab ich mich perfekt aufgehoben und abgeholt gefühlt. Ihr liefert einen erstklassigen Service und wisst dem Kunden die nötige Sicherheit zu geben, die auch ich gebraucht habe, als ich mit meinen Nerven am Ende lag. Vielen vielen Dank ihr Lieben 🙏🏻
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Eduard Werner
18. Juli, 2023
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Top Service 👍🏼
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Marcel C
18. Juli, 2023
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Mehr als zufrieden. Gerne wieder. Vielen Dank
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Biff McFly
18. Juli, 2023
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Bin sehr zufrieden, auch ohne Termin. Wurde sofort bedient, kann ich nur weiter empfehlen. Sehr zuverlässige und sympathische Leute.
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HB-BOY
18. Juli, 2023
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Service Top! Alles Top!

Unfallgutachten Zentrum informiert

Geschädigte können wählen: reparieren oder fiktiv abrechnen.
Auszahlung ist bei Haftpflicht- und Kaskoschaden für Geschädigte möglich.
Mit einem Gutachten kommen weitere Ansprüche (Nutzungsausfall, Minderwert) hinzu.
Oberhalb der Bagatellgrenze (1.000 Euro Reparaturkosten) ist ein Gutachten notwendig.
Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt reicht nur für Bagatellschäden.
Für einen Weiterverkauf nach fiktiver Abrechnung gilt eine 6-Monats-Veräußerungsfrist.
Fiktive Abrechnung nur mit Gutachter & Anwalt: Versicherer kürzen, was das Zeug hält!
Erstattet werden Netto-Reparaturkosten der Werkstatt (also ohne Mehrwertsteuer).

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Unsere praktischen Videohelfer

FAQ zur fiktiven Abrechnung
von Unfallopfern:

Gutachter Taner Özyurt antwortet sehr konkret!

Jeder Unfallgeschädigte gemäß § 249 BGB. Die Reparatur ist nicht alternativlos, eine Unfallschadenauszahlung auf Wunsch immer möglich. Das Geld ist frei nutzbar, auch für eine spätere Reparatur in Eigenregie.

Hier findest Du ein Beispiel für die fiktive Abrechnung. Entscheidend ist, was im Sachverständigengutachten steht. Neben den Werkstattkosten können Nutzungsausfall und Wertminderung hinzukommen, ebenso eine Auslagenpauschale.

Viele Haftpflichtversicherer kürzen bei Schadenspositionen wie UPE-Aufschlägen, Stundensätzen etc., oft ohne Berechtigung. Problematisch wird ein zukünftiger Schaden an derselben Stelle, falls diese nicht repariert worden ist. Dann werden Kfz-Versicherungen keinen neuen Unfallschaden sehen und keine Werkstatt Kosten übernehmen. Folgeschäden (Rost etc.) sind zu bedenken.

Du kannst den Schaden am Fahrzeug fiktiv abrechnen und dann später selbst reparieren (lassen), eventuell auch nur eine Teilreparatur. Nach der Reparatur ist keine fiktive Abrechnung mehr möglich, die BGH Rechtsprechung hat eine Kombination beider Optionen bei einem Schaden ausgeschlossen.

Achtung, sachverständige
Gutachterhilfe ist wichtig:

Diese Posten kürzen Versicherer bei fiktiver Abrechnung oft

Wertminderung.
Beilackierungskosten.
Verbringungskosten.
UPEAufschläge für Ersatzteile (legitim, sofern ortsüblich).
Nutzungsausfallentschädigung (Kürzung der Ausfallzeit).
Abrechnung auf Totalschadenbasis: Kürzung des Wiederbeschaffungswertes.
Ablehnung von markengebundenen Stundenverrechnungssätzen.

§ Ersatzfähigkeit:

Mit Anwalt besser durch die fiktive Abrechnung §

Grundsätzlich sind die Rechte von Geschädigten nach Verkehrsunfall bei fiktiver Schadensabrechnung gestärkt worden: Du darfst durch den Abrechnungsmodus nicht per se schlechter gestellt werden. Kosten, die bei konkreter Abrechnung angefallen wären, sind auch fiktiv abzurechnen. Im Jahr 2013 hat der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt, dass Verbringungskosten fiktiv abzurechnen sind (vergl. Aktenzeichen VI ZR 401/12). Ein Anwalt unterstützt Dich bei allen Streitpunkten der Schadensregulierung.

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Wie wird der Auszahlungsbetrag bei der fiktiven Abrechnung berechnet?

Die Werte im Schadengutachten sind maßgeblich, wobei es um mehr als nur die Instandsetzungskosten geht. Daher sind Kostenvoranschläge über der Bagatellgrenze ungeeignet:

Sie berücksichtigen weder eine Ausfallentschädigung noch den Wertverlust. Zudem sind sie nicht beweissichernd. Wie genau die Berechnung erfolgt, zeigt Dir das folgende Beispiel.

Nachrechnen:

Selber zahlen und Schadenfreiheitsklasse schützen

Ist der Unfallschaden am Fahrzeug nachweislich gering, kann er auch ohne Vollkaskoversicherung selbst gezahlt werden (Selbstbeteiligung wäre eh fällig): So sparen sich Geschädigte langfristig höhere Versicherungsbeiträge.

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Beispielrechnung Fiktive Abrechnung:

Das könnte Dir zustehen

Nehmen wir an, ein in 24h von Kfz-Sachverständiger Taner Özyurt im Großraum Bremen erstelltes Schadensgutachten weist diese Posten auf:

Reparaturkosten (netto): 2.500 Euro.
Merkantile Wertminderung: 300 Euro.
Nutzungsausfall: 150 Euro.
Verbringungskosten & UPE-Aufschläge: 120 Euro.

Schadenssumme = 3.070 Euro.

Du könntest in diesem Schadensfall...

mit einer Überweisung von 3.070 Euro der Versicherung rechnen, zzgl. einer Unkostenpauschale von etwa 30 Euro. Da Kürzungsversuche wahrscheinlich sind, solltest Du Dir sofort einen Fachanwalt nehmen. Rechtsanwaltskosten hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen.

Lohnt sich die fiktive Abrechnung mit Versicherung?

Bei älteren Fahrzeugen und Schäden, die die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen, kann die fiktive Schadensabrechnung eine prüfenswerte Option sein. Du könntest mit einer Beule leben und das Geld ausgeben, wofür Du willst. Lohnen ist vielleicht das falsche Wort, denn Profit darfst Du nicht aus der fiktiven Abrechnung schlagen (Schadensminderungspflicht). Du müsstest das Fahrzeug 6 Monate weiternutzen.

 

Je neuer das Fahrzeug und je wichtiger der Aspekt der Wertminderung bei der Schadensabwicklung ist, desto eher ist auch mit Blick auf Folgeschäden von fiktiver Abrechnung abzuraten. Bei Leasingfahrzeugen und Finanzierungen tragen Bank oder Leasinggeber als Eigentümer die Entscheidung.

 

Ich berate Dich nach Unfall individuell, welche Abrechnungsoption für Dich am besten ist.

Sonderfall "Wirtschaftlicher Totalschaden": fiktiv abrechnen?

Bei wirtschaftlichem Totalschaden greift im Grunde ebenfalls eine Art fiktive Abrechnung mit Auszahlung, Minderwert spielt aber keine Rolle. Auf Gutachtenbasis wird die gegnerische Autoversicherung die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert für eine Ersatzbeschaffung überweisen.

Gut zu wissen: Mit der 130 % Regel könnte bei vorliegendem Integritätsinteresse eine Reparaturmöglichkeit gegeben sein, falls die Reparaturkosten maximal 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungsaufwand liegen.

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Fazit:

Fiktive Abrechnung immer möglich, aber nicht immer sinnvoll!

Diesen Weg solltest Du nur mit Kfz Gutachter & Anwalt gehen, weshalb Du beim Unfallgutachten Zentrum in Bremen sofort in besten Händen bist. Wir schützen Dich vor Kürzungswillkür und sorgen dafür, dass Du die fiktive Schadenabrechnung fair abschließen kannst.

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